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Das Projekt

 

Das Projekt "Grundbedürfnisse und Intergenerationelle Klimagerechtigkeit" unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Meyer läuft vom 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2024 und wird vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) gefördert. Das Projekt soll dazu beitragen, die klimabezogenen intergenerationellen Gerechtigkeitspflichten von Staaten aus der Perspektive eines bedürfnisorientierten Suffizienzprinzips zu beurteilen. Zunächst stellten wir acht Forschungsfragen auf, die während der vierjährigen Projektlaufzeit (2020-2024) untersucht werden sollen. Die ersten vier Forschungsfragen konzentrieren sich auf die Entwicklung einer praktikablen Konzeption des bedarfsorientierten Suffizienzprinzips, während sich der zweite Teil des Projekts (Forschungsfragen 4-8) darauf konzentriert, wie dieses Prinzip angewandt werden könnte, um gerechte Transformationspfade und Pflichten der gegenwärtig lebenden und zukünftigen Generationen zu bestimmen.

 

Der Klimawandel ist durch eine zeitlich ungleiche Verteilung von Vor- und Nachteilen geprägt. Während der Nutzen Emissionen generierender Aktivitäten primär auf gegenwärtig Lebende entfällt, werden sich die aus diesen Aktivitäten resultierenden Schäden überwiegend erst in (ferner) Zukunft manifestieren. Dies legt nahe, dass es sich beim Klimawandel um ein Problem der intergenerationellen Gerechtigkeit handelt. Die dringlichste Frage der intergenerationellen Klimagerechtigkeit betrifft das Verhältnis der gegenwärtigen Generation zu zukünftigen Generationen. Schulden wir es zukünftigen Generationen, zusätzliche Maßnahmen gegen den Klimawandel und seine schädigenden Konsequenzen umzusetzen? Und wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Ausmaß?

ForscherInnen haben diese Frage aus der Perspektive zahlreicher verschiedener Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit thematisiert. Ein plausibles Prinzip haben sie dabei jedoch weitgehend vernachlässigt. Diesem Prinzip zufolge ist die gegenwärtige Generation zuallererst verpflichtet, zukünftigen Generationen die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse zu ermöglichen – zum Beispiel ihrer Bedürfnisse nach Wasser, Nahrung oder Gesundheit. Ziel unseres Projektes ist es, zur Einschätzung unserer klimabezogenen intergenerationellen Gerechtigkeitspflichten aus der Perspektive dieses speziellen Prinzips beizutragen. Zuerst entwickeln wir eine klare, plausible und anwendbare Version des Prinzip (was einschließt, den Begriff des Grundbedürfnisses zu definieren; die tatsächlichen Grundbedürfnisse und Grundbedürfnis-Befriedigungsmöglichkeiten gegenwärtiger und zukünftiger Generationen zu identifizieren; sowie die soziale Diskontierung zukünftiger Grundbedürfnisse und die moralischen Implikationen von Ressourcen-Knappheit zu erörtern). Danach untersuchen wir, welche wissenschaftlichen Modelle und Studien notwendig wären, damit dieses Prinzip konkrete und realistische Handlungsanweisungen mit Bezug auf den Klimawandel hervorbringen kann (was einschließt, in naher Zukunft umsetzbare Maßnahmen zu identifizieren; die Modellierung der Auswirkungen von „Business as Usual“ und diesen Maßnahmen auf die Möglichkeit der Grundbedürfnis-Befriedigung zukünftiger Generationen zu untersuchen; sowie zu erörtern, wie die empirischen Annahmen von Diskontierungs- und Resourcen-Knappheits-Argumenten getestet werden können).

 

  1. Wie sind Grundbedürfnisse zu definieren?
  2. Welche sind die tatsächlichen Grundbedürfnisse heutiger und künftiger Gerechtigkeitsempfänger, und wie werden sie befriedigt?
  3. Unter welchen Umständen ist es angemessen, die Grundbedürfnisse zukünftiger Personen zu berücksichtigen, und in welchem Umfang?
  4. Wie sollten die Ansprüche heutiger und künftiger Generationen auf die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse unter Bedingungen der Knappheit ausgeglichen werden?
  5. Welche Maßnahmen zum Klimawandel sind machbar?
  6. Mit welchen wissenschaftlichen Modellen lässt sich abschätzen, wie die Grundbedürfnisse zukünftiger Empfänger durch "business as usual" beeinflusst werden?
  7. Mit welchen klimaökonomischen Modellen lässt sich abschätzen, wie die Grundbedürfnisse künftiger Empfänger durch realisierbare Klimaschutzmaßnahmen beeinflusst werden?
  8. Welche Modelle und Studien wären erforderlich, um zu beurteilen, inwieweit die klimabedingten Pflichten der heutigen Generation gegenüber künftigen Generationen durch Diskontierung oder Knappheit geschwächt werden könnten, wenn überhaupt?

 

 

Im Projekt wurde ein plausibles Konzept von Grundbedürfnissen entwickelt, das die Befriedigung von Grundbedürfnissen mit dem Erreichen eines Schwellenwerts für Autonomie/Autonomiefähigkeit verbindet. Meyer hat in früheren Arbeiten (siehe z. B. Meyer (1997), Meyer (2003), Meyer (2021)), Meyer (2022) Meyer und Pölzler (2022) und Pölzler (2021) die theoretischen Grundlagen (FF 1) für einen solchen Ansatz geliefert (siehe auch Meyer und Pinzani (2022)). Petz (2023a) diskutierte darüber hinaus ausführlich die Unterscheidung zwischen Grundbedürfnissen und Befähigungen ('capabilities') und klärte damit die konzeptionelle Abgrenzung der Grundbedürfnisse; und Pölzler und Hannikainen (2022) sowie Pölzler, Tomabechi und Hannikainen (in Überarbeitung) und Pölzler et al. (in Vorbereitung) untersuchten, wie gewöhnliche Menschen in ihrer Rolle als Sprecher:innen in verschiedenen Ländern das Konzept der Grundbedürfnisse verwenden und was ihrer Meinung nach die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen sind.

Petz (i.E.-a) entwickelte, aufbauend auf der obigen Konzeption, eine Liste von zehn Grundbedürfnissen und lieferte Kriterien, wie Grundbedürfnisschwellen für eine solche Konzeption definiert werden könnten (FF 2). In Petz (2023a) stellte er darüber hinaus fünf Schwellenkriterien vor, die Prinzipien der bedürfnisbasierten Suffizienzauffassung erfüllen müssten, um eine vernünftige Konzeption der Generationengerechtigkeit zu bieten (FF 2, 4). Meyer und Pölzler (2022) erörterten auch, wie eine Grundbedürfniswährung der Gerechtigkeit und ein Suffizienzmuster der Gerechtigkeit in einem intergenerationellen Kontext am besten zu interpretieren und zu verteidigen sind; und Pölzler (in Überarbeitung) befasste sich damit, wie wir empirische Daten über die öffentliche Meinung nutzen könnten, um Behauptungen über bedarfsorientierte Gerechtigkeit zu rechtfertigen.

Petz (2023b) verknüpfte das im Rahmen des Projekts entwickelte Konzept der Grundbedürfnisse mit dem Konzept der Resilienz. Er liefert Definitionen dazu, wie wir bedürfnisbasierte Resilienz sowohl für heute lebende als auch für zukünftige Generationen verstehen sollten. Er argumentiert, dass eine ernsthafte Berücksichtigung der generationenübergreifenden Resilienz das Konzept der Resilienz erweitern und zu schwierigen Abwägungen in Bezug auf Mitigation und Adaption führen würde (FF 4, 5).

Williges et al. (eingereicht) konzentrierten sich auf die konkrete Anwendung der im Projekt erarbeiteten Konzeptualisierung von Grundbedürfnissen und zeigt Verbindungen zur klimaökonomischen Modellierung auf (FF 6,7). Die Arbeit konzentriert sich auf den Aspekt der Grundbedürfnisversorgung, der am ehesten von einer solchen Modellierung aufgegriffen werden kann - und der für den Klimawandel am relevantesten ist - die Energienutzung. Anhand von geographisch expliziten Schätzungen des Energiebedarfs für die Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Wohnen, Ernährung, Gesundheitsfürsorge und Verkehrsmittel zeigt die Arbeit, dass die derzeitigen Modellierungsansätze, die sich auf Energie konzentrieren, in der Lage sind, Grundbedürfnisse zu berücksichtigen. Umgekehrt zeigt sie auch, in welchem Maße die Grundbedürfnisse heutiger und künftiger Generationen aufgrund der zunehmend begrenzten Kohlenstoffbudgets, die zur Erreichung der Klimaziele erforderlich sind, gefährdet sind (FF 7, 8). Die Studie zeigt, dass bei durchführbaren Klimamaßnahmen, die zu einer tiefgreifenden Dekarbonisierung führen, das Risiko, die Grundbedürfnisse nicht zu befriedigen, zu Beginn des Jahrhunderts am größten ist, im Gegensatz zu einem späteren Zeitpunkt, wenn kohlenstofffreie Energiesysteme besser etabliert sein könnten. Was die Verknappung der zulässigen Emissionen aufgrund strenger Ziele angeht, so stellt die Forschung fest, dass der absolute Wert der Emissionen kein Problem darstellt, wohl aber deren Verteilung, um genug für alle zur Deckung der Grundbedürfnisse sicherzustellen.

 

Projektleitung

Univ.-Prof. Dr.phil.

Lukas Meyer

Attemsgasse 25/II

Telefon:+43 316 380 - 2300

Projektmanagement

Mag.phil.

Kanita Kovačević

Attemsgasse 25/II

Telefon:+43 316 380 - 2299

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